Akademietage des Landkreis Biberach:
Das Schweizer Demokratiemodell (31.01.2018)
Anlässlich der diesjährigen Akademietage des Landkreises Biberach an der Hochschule Biberach hatten die JU’ler Florian Nußbaumer und Steffen Kössler einen Vortrag des Schweizer Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Andreas Ladner (Universität Lausanne) gehört. Das Vortragsthema lautete „Das Schweizer Demokratiemodell“.
Der Begriff Demokratie leitet sich bekanntlich aus dem Griechischen ab mit dem Bedeutungskern: „Herrschaft des Volkes“ über sich selber. Schon im antiken Griechenland um 500 vor Christus hatten einige Städte (Poleis) das praktiziert, was die neuzeitliche Regierungslehre unter „direkter Demokratie“ versteht. Gemeint ist damit, dass das Volk ohne Zwischenschalten von Vertretern (Abgeordneten) auf die Staatsführung/Regierung des Staates direkten Einfluss nehmen kann. Dieses Modell steht damit im Gegensatz von nahezu allen Ländern in den westlichen Demokratien. Diese sind so aufgebaut, dass das Wahlvolk in einem Akt seine Befugnisse auf Beauftragte, die Parlamentarier, auf eine beschränkte Zeit überträgt.
Ein solches Modell der direkten Demokratie hat uns der Referent in einem dreistündigen Vortrag aus seinem Vaterland vorgestellt. Diese „Schweizerische Eidgenossenschaft“ übt ihre Staatsgewalt durch das Volk nicht nur in Wahlen zu Volksvertretung aus; der Bürger nimmt sogar direkt Einfluss auf die Alltagspolitik, indem er an der Urne Gesetzgebung betreibt. Nahezu in jedem Jahr finden an zwei Sonntagen Volksabstimmungen zu vielen Sachfragen statt, und das allein auf Ebene des Bundes.
Referenden dieser Art werden auf sämtlichen politischen Ebenen abgehalten: Bund, Kantone (vergleichbar unseren Bundesländern) und Gemeinden. Die direkte Einflussnahme des Stimmbürgers treiben zwei Kantone (Appenzell-Innerrhoden und Glarus) auf die Spitze, indem sie jährlich im Frühjahr (April / Mai) auf einer sogenannten Landsgemeinde sich auf einem Markplatz versammeln und dort vom Regierungschef bis zum örtlichen Richter und Verwaltungsbeamten alle Amtsträger für das kommende Jahr bestimmen. Von manchen Spöttern aus Nachbarländern als alpenländische Folklore belächelt, nehmen die Eidgenossen ihre staatsbürgerliche Einstellung sehr ernst; Gesetzesinitiative und Wahlbeteiligung belegen das eindeutig.
Die Schweiz hat mit ihrer Auffassung eine stolze Tradition über mehrere Jahrhunderte. Von der Rütliwiese 1291 bis zum ersten Bundesstaat 1874 waren einige Anläufe zu unternehmen, um eine „Eidgenossenschaft“ als Bundesstaat zu erschaffen. So war etwa im Revolutionsjahr 1848 eher absehbar, dass es bei einem Staatenbund der Kantone bleiben würde. Instruktive Parallele kurze Zeit später war der Versuch in den Südstaaten der USA, sich aus der Union abzuspalten (Konföderierte Staaten; in der Schweiz der 1840er der Sonderbund als Union vorwiegend katholischer innerschweizer Kantone). Die Leistung, einen Schweizer Bundesstaat zu schaffen, ist auch deswegen mit Respekt zu betrachten, als mindestens drei Sprachgruppen (Deutsch, Französisch, Italienisch sowie Rätoromanisch) unter ein Dach zu bringen waren. Vokabeln wie der „Röstigraben“ drücken unterschwellig aus, dass unterschiedliche Mentalitäten zusammenzufassen waren (Willensnation). Schließlich war das Gewicht der mittlerweile 20 Kantone und 6 Halbkantone sehr verschieden: Vom bäuerlichen Kleinwesen der Innerschweiz bis zu wirtschaftlich / politischen starken Regionen wie Zürich und Bern konnte das Gefälle nicht größer sein. Die Schweizer Bundesverfassung von 1874 wurde bisher nur einmal, im Jahre 1999, erneuert. In dieser Periode hatte beispielsweise Deutschland 4 und Frankreich 3 fundamentale Veränderungen im Verfassungsgefüge.
Wie nimmt der Schweizer Staatsbürger seine Rechte wahr?
Entweder ergreift er selber die Initiative (Volksbegehren), indem er einen Gesetzesentwurf dem Stimmbürger zur Abstimmung unterbreitet. Hierfür braucht er die Unterstützung von 100.000 Wahlberechtigten (Unterschriften).
Andererseits kann der Impuls auch von den Staatsorganen Parlament (Nationalrat und Ständerat) oder Regierung (Bundesrat) ausgehen. In diesem Falle sind zwei Untergruppen auseinanderzuhalten: Im ersten ist die Zustimmung des Volkes zum Vorschlag von Exekutive und Legislative verpflichtend (obligatorisches Referendum) im anderen Falle kann der Vorschlag der Staatsorgane zum Gesetz werden, ohne dem Stimmvolk vorgelegt werden zu müssen (fakultatives Referendum). In welche Gruppe eine politische Sachfrage fällt, bestimmt die jeweilige Verfassung von 1874 bzw. 1999 sehr genau.
Wie funktioniert das Schweizer Demokratiemodell?
Langjährige Beobachtungen gehen davon aus, dass an den Abstimmungen zwischen 20{641ee034a82826bff8c96bf7c29fe601dec5f236cd407ae035854e41673ebdc3} und 80{641ee034a82826bff8c96bf7c29fe601dec5f236cd407ae035854e41673ebdc3} der Stimmbürger teilnehmen. Bei mehr als 40 {641ee034a82826bff8c96bf7c29fe601dec5f236cd407ae035854e41673ebdc3} spricht man bereits von einer guten Beteiligung. Diese geringe Wahlbeteiligung setzt sich sofort dem Vorwurf aus, der Bürger sei bequem oder desinteressiert. Der Referent war vom Gegenteil überzeugt: Der einzelne Wahlberechtigte nehme sein Bürgerrecht viel mehr sehr ernst und sorgfältig wahr. Er schreite gewöhnlich nicht, ohne sich mit der Sachfrage befasst zu haben, zur Wahl; verstehe er von einer Materie nichts, bleibe er lieber der Abstimmung fern, anstatt sich von propagandistischen und demagogischen („populistischen“) Einflüsterungen in die Irre leiten zu lassen. Im Übrigen sei eine Abstimmung mit geringer Wahlbeteiligung qualitativ besser, weil die abstimmenden Wähler ihr Votum mit dem gesunden Menschenverstand sorgfältig abgewogen hätten.
Immerhin haben die Schweizer Bürger bei solchen Anlässen auch Vorlagen gutgeheißen, die teuer ausfielen und im Vorfeld der Abstimmung kontrovers und teilweise auch unsachlich diskutiert wurden (Beispiel Gotthardtunnel: Ein Projekt, das sich im Budgetrahmen und im Zeitplan gehalten hat!).
Ein weiteres Sicherungsinstrument sei erwähnt, welches Zufallsmehrheiten in Grenzen halte. Das doppelte Mehr: Das bedeutet, dass für einen erfolgreichen Gesetzesantrag sowohl die Mehrheit aller Abstimmenden im Bund, als auch die Mehrheit der Stände (= Kantone) vorliegen muss.
Dass an solchen Abstimmungstagen auch Fragestellungen zur Entscheidung stehen, die den Bürger direkt angehen, kann an der nächsten Abstimmung am 4. März 2018 beobachtet werden: Es stehen unter anderem eine neue Finanzordnung (Abstimmung über die vom Bund Erhobenen Steuern) und über die Abschaffung der Rundfunkgebühren (NoBillag) im Raum. Immerhin zahlt der Schweizer Personenhaushalt 418,25 Euro im Jahr und damit fast das Doppelte wie wir in Deutschland.
Die Anhänger der direkten Demokratie misstrauen dem Parlamentarismus und der Idee der Repräsentation und glauben an den gesunden Menschenverstand (siehe oben) des Volkes. Die direkte Demokratie basiert auf dem Gedanken der Volkssouveränität und der Selbstverwaltung, wie sie sich in Reinform bei Rousseau im vorrevolutionären Frankreich des 18. Jahrhunderts finden (Werk: Le Contrat Social, 1762). Er lehnt den Transfer der Souveränität an Staatorgane, Herrscher, Regierende oder Repräsentanten ab.
Als weitere Errungenschaft des eidgenössischen Abstimmungsverhaltens ist festzuhalten: Das Ergebnis einer Abstimmung wird akzeptiert, auch wenn es überraschend oder von Gruppen der Bevölkerung, von Unterlegengen oder Mindergruppen in der Bevölkerung als unangemessen betrachtet wurde. Jedenfalls läuten (in der Regel in Form von Demonstrationen) die Unterlegenen keine neue Runde in einem unendlichen Kreis ein (Beispiel Bahnprojekt Stuttgart 21: Nach der Volksabstimmung wird wiederum alles in Frage gestellt). Der Referent sieht bei seinen Landsleuten ein enormes Maß an Akzeptanz bei politischen Willensbildungen. Ist die Entscheidung einmal gefallen, so ordnet sich auch der unterlegene Teil der gemeinsamen Sache unter (Konkordanzgedanke).
Bleibt zum Schluss die Frage offen, ob eine direkte Demokratie mit 8,41 Millionen Einwohnern reibungslos funktioniert, dasselbe Modell bei 82,6 Millionen aber nicht geeignet ist. Immerhin hat ein Zuhörer in einer Fragerunde dieser Veranstaltung als Diskussionsbeitrag folgende Feststellung getroffen: „In Deutschland herrscht eine Steuerdiktatur und keine Demokratie“ – In deutschen Ländern und Gemeinden sind bekanntlich Volksabstimmungen über Abgaben- und Finanzfragen ausgeschlossen. Ob aber mit der lapidaren Feststellung der Parlamentarier, je größer das Gemeinwesen und komplexer eine Sachfrage ist, desto mehr spreche für das parlamentarische Modell, auch künftig die direkte Demokratie in gebannt werden kann, ist nach Meinung des Referenten nicht unbedingt ausgemacht. Grundsätzlich sieht der Referent kein Hindernis darin, Elemente der direkten Demokratie wenigstens auf kommunaler Ebene in Deutschland einzuführen. Ein Beispiel liefert die Stadt Zürich, die die Bevölkerung über große Finanzausgaben abstimmen lässt. Das Ergebnis: Die Stadt Zürich finanziert kein neues Fußballstadion aus Steuergeldern. Die Fußballvereine müssen nun nach Privatinvestoren suchen. Die Vorstellung der Ablehner und deren Erörterung bedürfte jedenfalls eines weiteren Artikels in gleichem Umfang wie der vorliegende.
Artikel von Steffen Kössler