Der Kreisverband der Jungen Union Biberach begrüßt die Forderung der Unions-Innenminister zur Vollverschleierungsdebatte.
Demnach sollen sich Frauen und Männer in Gerichten, Ämtern, Schulen oder im Straßenverkehr nicht mehr voll verschleiern dürfen.
Als Begründung wird angeführt, dass die gemeinsame Teilnahme an der Öffentlichkeit dauerhaft nur fortbestehen könne, wenn Sie auf gemeinsam akzeptierten Regeln beruhe.
Die Vollverschleierung widerspräche nicht nur den freiheitlichen Prinzipien, sich auf Augenhöhe und mit Vertrautheit begegnen zu können, sondern bilde besonders im religiösen Kontext, ein nicht zu unterschätzendes Machtinstrument.
Dieses schürt Ängste und Vorurteile gegen eine ganze Gruppe von Religionsangehörigen.
„Für mich bedeutet eine offene Gesellschaft, sich gegenseitig begegnen und miteinander offen kommunizieren zu können. Dies ist, ohne sich gegenseitig in das Gesicht zu sehen, unmöglich“- so der Kreisvorsitzende Jens Heidinger.
Weitergehend würde eine Vollverschleierung die Identifizierung ihrer Träger aussichtslos machen und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen.
In Bezug auf die rechtliche Seite des Vorhabens, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das französische Burka-Verbot für rechtens erklärt.
Laut Richtern des Gerichtshofs, errichte eine Burka eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt und untergrabe damit das Gefühl des Zusammenlebens in der Gesellschaft.
Das Verbot sei daher angemessen.
In Frankreich zum Beispiel, sind alle gesichtsverhüllenden Kleidungsstücke wie Burka, Niqab, sowie Masken seit mehr als fünf Jahren in der Öffentlichkeit verboten.
Des Weiteren erklärte der Schweizer Bundesrat, dass ein solches Verbot mit der Bundesverfassung vereinbar sei, sofern die Religionsfreiheit gewährleistet bleiben würde.
In Belgien zahlt jeder Strafe, der das Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt, dass man nicht mehr zu identifizieren ist.